Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023: die neuen Regelungen

Ausländische Fach- und Arbeitskräfte einzustellen – das ist für Unternehmen und Talente mit vielen Formularen verbunden. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Verfahren einfacher werden. Ein Überblick über die Änderungen.

Was ist neu im geänderten Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2023? Gibt es verbesserte Regelungen rund um Visum, Einwanderung und Anerkennung? Vor allem: Wird es in Zukunft einfacher, ausländische Fachkräfte für eine Ausbildung oder eine Stelle in Deutschland zu gewinnen? Genau das hoffen viele mittelständische Unternehmen, für die der Prozess bisher oft zu aufwendig erschien. Informiere dich hier über den Gesetzestext und welche Verbesserungen im November 2023 und im Jahr 2024 in Kraft treten.

Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Engpässe bei Fachkräften gibt es seit Jahren in vielen Branchen und Regionen. Beispiele sind Gesundheits- und Pflegeberufe, der Bildungsbereich, die IT-Branche und das Handwerk. Das ist ein Grund, warum es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen schwerfällt, qualifizierte Fachkräfte zu finden. So lag die Zahl der offenen Stellen für Fachkräfte 2022 nach Angaben des IW Köln auf dem Rekordwert von 630.000. Das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 sollte deshalb die Anwerbung internationaler Fachkräfte vereinfachen, hatte aber offenbar nicht die erhoffte Wirkung. 

Bürokratische Hürden

Viele Unternehmen und Wirtschaftsverbände beklagten den hohen bürokratischen Aufwand des Gesetzes. So sagten bei einer Umfrage unter Familienunternehmen fast zwei Drittel, sie seien mit der Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland überfordert. Das neue, im Sommer 2023 beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Verfahren nun vereinfachen. Das Ziel: Ausländische Fachkräfte mit einer Berufsausbildung und Menschen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen leichter nach Deutschland einwandern können, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Neufassung 2023

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, wie es offiziell heißt, trat im August 2023 in Kraft. Um die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland zu erleichtern und zu steigern, enthält der Gesetzestext zahlreiche neue Regelungen, die Schritt für Schritt bis Juli 2024 gültig werden. Fachkräfte mit einem Berufs- oder Hochschulabschluss und ausreichend Berufserfahrung können zum Beispiel jetzt in jedem nicht-reglementiertem Beruf arbeiten, nicht nur im erlernten.

Im Folgenden findest du die wichtigsten Verbesserungen der Gesetzesnovelle – mit dem Schwerpunkt auf Änderungen, die ab November 2023 gelten sowie einem Überblick zu den später in Kraft tretenden Punkten. Genaue Informationen zu den Neuerungen für 2024 findest du in einem weiteren Beitrag.

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Fachkräfteeinwanderung: Neues ab November 2023

Im November 2023 treten unter anderem neue Regelungen zur Blauen Karte EU sowie zu weiteren Aufenthaltserlaubnissen für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräften mit akademischer Ausbildung in Kraft. 

Blaue Karte EU

  • Niedrigere Gehaltsgrenzen: Das Mindestgehalt für Engpassberufe und Berufsstarter beträgt nun 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung bzw. 50 % für die anderen Berufe. Für 2023 entspricht das Mindestgehältern von 39.682,80 Euro bzw. rund 43.800 Euro.

  • Größerer Personenkreis: Die Blaue Karte können jetzt auch Akademikerinnen und Akademiker aus dem Ausland erhalten, die in den letzten drei Jahren einen Hochschulabschluss erlangt haben und bei ihrer Beschäftigung in Deutschland das oben genannte Mindestgehalt von 45,3 % erzielen. IT-Profis können zudem künftig auch ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte erhalten – sie müssen jedoch eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Job nachweisen.

  • Mehr Engpassberufe: Bisher galt die Regelung zur Blauen Karte für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin. Diese Liste wurde erheblich erweitert, zum Beispiel um bestimmte Führungskräfte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Lehr- und Erziehungskräfte. Details findest du in der aktuellen Liste der Engpassberufe.

  • Mehr Mobilität: Fachkräfte mit einer Blauen Karte, die in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde, dürfen sich für eine geschäftliche Tätigkeit, die im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung steht, bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten – ohne Visum oder Arbeitserlaubnis.

Auf der Website Make it in Germany findest du alle Details über die Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU.

Qualifikation und Beschäftigung entkoppelt

Zwei wichtige Änderungen gab es auch bei der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte.

  • Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen oder einen Hochschulabschluss hat, darf jede qualifizierte Beschäftigung annehmen. Diese muss nicht mehr in Verbindung zur Ausbildung stehen. Ausnahmen bestehen nur für reglementierte Berufe.

  • Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten wollen, haben jetzt einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufskraftfahrer

Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz vereinfacht die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten. So entfällt die Prüfung, ob eine EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis vorliegt. Sprachkenntnisse sind ebenfalls nicht mehr erforderlich. Mehr dazu findest du auf den Webseiten Sonderregelung für Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrer aus Drittstaaten.

Tipp: Das neugefasste Gesetz vereinfacht die Einwanderung – manchmal sind es aber auch Fehler der Unternehmen beim Recruiting, dem Bewerbungsprozess oder der Integration, die das Anwerben von Fachkräften verhindern.

Fachkräfteeinwanderung: Änderungen ab 2024

Hier sind einige Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die ab März 2024 in Kraft treten:

  • Die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Die maximale Dauer beträgt drei Jahre. Außerdem dürfen die Teilnehmenden neben der Qualifizierung zukünftig 20 statt 10 Stunden arbeiten.

  • Mit einer Anerkennungspartnerschaft haben Unternehmen die Möglichkeit, ausländische Fachkräfte bei der Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses zu unterstützen. Diese können eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und parallel dazu das Anerkennungsverfahren durchführen.

  • IT-Spezialistinnen und -Spezialisten müssen nur noch zwei statt drei Jahre praktische Berufserfahrung nachweisen. Sprachkenntnisse werden nicht mehr überprüft.

  • Pflegehilfskräfte bekommen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt.

  • Ausländische Studierende dürfen mehr Tage im Jahr arbeiten. Zudem gibt es verbesserte Aufenthaltsregeln für junge Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen.

  • Dazu kommen neue Optionen für die kurzzeitige Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten.

Westbalkanregelung und Chancenkarte

Die sogenannte Westbalkanregelung wird entfristet. Sie bestimmt den Zugang von Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zum deutschen Arbeitsmarkt. Außerdem gibt es ab Juni 2024 die sogenannte Chancenkarte. Damit können sich ausländische Fachkräfte für ihre Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten oder einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Um sie zu erhalten, müssen Interessenten über Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Bezug zu Deutschland Punkte sammeln.

Übrigens: Neben der Anwerbung internationaler Fachkräfte gibt es viele weitere Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, die Unternehmen nutzen können, um Mitarbeitende zu finden. 

Fazit: Neues Gesetz mit neuen Chancen für die Fachkräfteeinwanderung

Großer Aufwand, lange Verfahren: Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen war es bisher schwer, ausländische Fachkräfte für einen Job in Deutschland zu gewinnen. Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2023 soll das ändern und die Zuwanderung erleichtern. Portale wie Make it in Germany unterstützen den Mittelstand und mögliche Kandidaten dabei. Schau dir die neuen Regelungen genau an und prüfe, ob das neben deinen bisherigen Recruiting-Strategien ein Weg sein kann, um deine freie Stellen schneller zu besetzen.

Hinweis/Disclaimer: Die Fakten zu den Gesetzen und Regelungen haben wir sorgfältig überprüft. Aktuelle Änderungen sind jedoch möglich, alle Angaben sind daher ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Die Inhalte dienen der unverbindlichen Information und verstehen sich nicht als Rechtsberatung. 

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Frank Mathick NAWIDA Redaktion
Head of Business HR & Finance bei NAWIDA. Erfahrener Personaler, Stratege und Experte für digitale Lösungen rund um Recruiting, Personalmarketing, HR und Employer Branding.

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