Die Änderungen für Unternehmen 2024 im Überblick

Auch im Jahr 2024 treten zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die den Unternehmensalltag des Mittelstands betreffen. Hier ist ein Überblick über Änderungen, Herausforderungen und passende Lösungen.

Die Herausforderungen für den Mittelstand werden auch 2024 nicht kleiner. Im Mittelpunkt steht, wettbewerbsfähig zu bleiben und nachhaltig zu wachsen. Dabei kannst du dich im Unternehmensalltag auf Lösungen für die effiziente Personalbeschaffung stützen oder KI-basierte Wettbewerbsanalysen nutzen, um die Zukunft deines Markt vorherzusagen. Und die wichtigsten Änderungen zu Steuern und Gesetzen 2024 findest du im folgenden Beitrag.

Insolvenz: zurück zu alten Regeln

Wichtig für die Finanzplanung von Unternehmen: Die befristeten Sonderregeln im Insolvenzrecht, die mit der Corona-Pandemie eingeführt worden waren, sind ausgelaufen. Ab dem 01.01.2024 gelten wieder die alten Vorgaben über Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. Das heißt, die Frist für die Insolvenzanmeldung wegen einer Überschuldung beträgt wieder nur sechs Wochen. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, bleibt die Frist bei drei Wochen. Zugleich gilt für die Fortführungsprognose wieder die zuvor gültige Dauer von zwölf Monaten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit 2023 galt das Gesetz schon für Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ziel ist es, die Menschenrechte und den Umweltschutz entlang der Lieferkette sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2024 betrifft es nun auch Unternehmen in Deutschland mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Insgesamt sind es dadurch bundesweit etwa 2.900 Betriebe, die ihre Lieferketten überwachen müssen, um dort Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße auszuschließen und entsprechende Risiken zu reduzieren.

Letztlich sind jedoch auch kleine und mittlere Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen: Als unmittelbare Zulieferer von größeren Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, müssen auch sie bestimmte Vorgaben einhalten.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die Zahl der Unternehmen wächst, die verpflichtet sind, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu informieren. Konkret geht es darum, wie die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; ESG) im Geschäftsmodell umgesetzt werden und welche äußeren Umstände, wie der Klimawandel oder die Einhaltung von Menschrechten, die Geschäftstätigkeit beeinflussen.

Bisher betraf die Pflicht zur Berichterstattung nur große Konzerne, das wird jetzt jedoch schrittweise ausgeweitet. Ab 2025 müssen zum Beispiel erstmals Unternehmen, die bereits von der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen betroffen sind und über 500 Mitarbeitende beschäftigen, einen Bericht über das Geschäftsjahr 2024 vorlegen. Ab 2027 gilt die Berichtspflicht unter anderem auch für KMU, die an der Börse notiert sind sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute. Ausgenommen sind nach wie vor Kleinstunternehmen.

änderungen 2024Personengesellschaftsrecht wird modernisiert

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt ab dem 1. Januar 2024. Laut Bundestagsbeschluss ist das Ziel, „das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens“ anzupassen. Betroffen sind die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie vor allem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Letztere können sich nun in einem Gesellschaftsregister eintragen lassen und werden dadurch zu einer eGbR. Verpflichtend ist eine solche Eintragung, wenn die Gesellschaft im Bereich Grundstücksgeschäfte tätig ist.

Strompreis sinkt

Betriebe mit einer stromintensiven Produktion sollen entlastet werden: So sinkt ab 2024 für fünf Jahre die Stromsteuer erheblich. Zudem sollen die Netzentgelte stabilisiert werden. Die Regelung gilt nicht nur für die Industrie, sondern auch für das produzierende Gewerbe, wie Bauunternehmen.

Verpackungen aus Einwegplastik

Hersteller von Einwegkunststoffverpackungen müssen diese ab dem 1. Januar 2024 registrieren lassen. Zudem wird eine Sonderabgabe fällig, um die Beseitigung und Entsorgung des Plastikmülls mitzufinanzieren. Diese ist 2025 erstmals für das Jahr 2024 zu zahlen. Die Regelung kann auch Unternehmen betreffen, wenn sie zum Beispiel Lebensmittelcontainer oder Kaffeebecher für den mobilen Verzehr anbieten. Ziel des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) ist es, Plastik nachhaltiger zu verwenden und das Müllaufkommen zu reduzieren.

Wachstumschancengesetz

Das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" soll 2024 in Kraft treten. Es enthält Steuererleichterungen für Selbstständige und Unternehmen sowie Investitionsanreize. Bei Redaktionsschluss befand sich der Entwurf noch im Vermittlungsausschuss. Das Wachstumschancengesetz enthält unter anderem folgende Regelungen:

  • Forschungsförderung: Bei Auftragsforschungen soll der förderfähige Anteil von 60 auf 70 Prozent steigen. Der maximale Förderbetrag liegt dann bei drei Millionen Euro.

  • gestaffelte Einführung der E-Rechnung im Bereich B2B

  • Investitionsprämie für den Klimaschutz: Bei Investitionen in klimafreundliche Projekte oder Ausrüstungen ist eine Prämie in Höhe von 15 Prozent je Antrag vorgesehen. Die maximale Förderung liegt bei 200 Millionen Euro.

  • Sofortabschreibung für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) soll von 800 auf 1.000 Euro steigen.

  • Sonderabschreibung für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen dürften nach dem Wachstumschancengesetz 50 Prozent der Kosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben, statt bisher 20 Prozent.

  • Umsatzsteuervoranmeldung: Der Schwellenwert für die Pflicht zur vierteljährlichen Voranmeldung soll auf 2.000 Euro steigen.

Fazit: Informieren und Umsetzungen starten

Investitionen, Lieferketten, Strompreis: Auch im Jahr 2024 treten zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die den Unternehmensalltag des Mittelstands betreffen. Um diese Herausforderungen zu meistern, bieten Industrie- und Handelskammern oder Mittelstandsvereinigungen wie der BVMW vielfältige Informationsangebote an. Und auf der Plattform von NAWIDA findest du eine stetig wachsende Zahl von Lösungen und verlässlichen Partnern, die dich bei der digitalen Transformation und der Sicherung deiner Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.

Hinweis/Disclaimer: Die Fakten zu den Gesetzen und Regelungen haben wir sorgfältig überprüft. Aktuelle Änderungen sind jedoch möglich, alle Angaben sind daher ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Die Inhalte dienen der unverbindlichen Information und verstehen sich nicht als Rechtsberatung.

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Sven Ole Schubert NAWIDA Redaktion
Autor und Redakteur mit grenzenloser Passion für Worte und Storys. Beiträge über Mittelstandsthemen, wie HR, Vertrieb und Marketing, aber auch über Kreativität, Nachhaltigkeit und Popkultur.

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